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Neues Integrationsgesetz in Österreich

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Seit 1. Oktober 2017gilt das neue Integrationsgesetz. Wer bei der MA nach dem 1. Oktober 2017 einen Antrag auf Visum, Verlängerung, oder Staatsbürgerschaft eingebracht hat, wird eine Integrationsprüfung ablegen müssen.
Da die MA jeden Fall gesondert beurteilt, wird empfohlen, sich bei der MA genau zu erkundigen, ob eine Sprachprüfung oder Integrationsprüfung notwendig ist. Am besten lassen Sie sich diese Information schriftlich geben.

Was ist die Integrationsprüfung?

Die Integrationsprüfung ist eine Deutschprüfung, die noch einen Integrationsteil (Werte- und Orientierungswissen) beinhaltet. Der Integrationsteil prüft, wie gut der Prüfling in Österreich integriert ist. Dazu werden 18 Fragen gestellt. 9 Fragen, die mit „richtig“ oder „falsch“ beantwortet werden müssen und 9 Fragen auf die es 3 Antwortmöglichkeiten gibt (a/b/c) von denen 1 korrekt ist. Dieser Werte-und Orientierungsteil ist mit 45 Punkten beziffert. Um diesen Teil positiv zu bestehen, muss man 60% (das entspricht 25 Punkten) erreichen. Das gilt sowohl für die A2 – als auch für die B1-Integrationsprüfung.

Wo kann ich eine Integrationsprüfung ablegen?

Man kann eine Integrationsprüfung ausschließlich an Prüfungszentren ablegen, die für die Durchführung von Integrationsprüfungen zertifiziert wurden.

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